Sonntag, 1. April 2018

Das Urteil

Die Richterin hatte einen speziellen Fall, aber sie fand eine gerechte Lösung. Ein mann hat vor einige Zeit eine Frau gebeten, dass sie die Schlüssel für den Käfig seines Glieds verwalte. Nach einigen Monaten bat er sie ihm die Schlüssel zurückzugeben, damit er den Käfig öffnen könne. Sie lehnte lächelnd ab. Nach einem Monat bat er sie nochmals darum, gleiche Reaktion. Er versuchte es zwei Monate später nochmals, die Antwort war diesmal wieder gleich, jedoch mit einer klaren Ansage. Sie werde ihm die Schlüssel sicher nicht geben. So reichte der mann eine Klage ein, damit der Gürtel geöffnet werde.

Es kam zur Gerichtsverhandlung. Der mann erklärte, dass er möchte, dass der Gürtel geöffnet werde. Darauf wurde die Frau gefragt. Sie erklärte, es sei besser der Gürtel bleibe dran, denn so könne er keine Frau mehr penetrieren. Alle Frauen im Saal applaudierten. Die Richterin fassten das ganze nochmals zusammen und gab die Möglichkeit für Ergänzungen. Der mann bettelte nochmals, dass der Käfig geöffnet werde. Die Frau verzichtete auf eine Ergänzung.

Die Richterin überlegte kurz und eröffnete dann ihr Urteil. Beide Parteien haben recht. Der mann, dass er vom Peniskäfig befreit wird. Es sei auch wichtig, dass Frauen nicht mehr vom ihm penetriert werden können. Deshalb habe ich folgende Entscheidung getroffen. Der mann wird entmannt und wird damit von seinem Käfig befreit. Wieder applaudierten alle Frauen. Der mann protestierte, darauf sprach die Richterin und wegen Missachtung des Gerichts wird der Verurteilte nach der Entmannung versklavt und dann versteigert. Das Urteil wird sofort vollstreckt. Erneut gab es einen grossen Applaus. Eine Journalistin fragt Gisela, welche die Beklagte war ob sie sie zu einem Kaffee einladen dürfte dann könnten sie über den Fall sprechen. Gisela hatte Zeit